Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von möblierten Apartments zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen, die zwischen der D&D Verwaltungs GmbH, Alte Frankfurter Straße 212, 38122 Braunschweig, handelnd unter der Marke „Nine Nights Apartments“ („Nine Nights“), und dem Kunden („Gast“) geschlossen werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich und mindestens in Textform vereinbart wurde.
1.3 Die Apartments dienen der vorübergehenden Beherbergung. Es handelt sich um Mietverhältnisse über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist im Sinne von § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB. Die Vorschriften über den Kündigungsschutz und die Mieterhöhung bei Wohnraummietverhältnissen sowie § 551 BGB finden keine Anwendung. Eine Begründung eines dauerhaften Wohnsitzes in den Apartments ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Durchführung einer Buchung, gleich über welchen Kanal, bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von Nine Nights beim Gast zustande.
2.2 Darstellungen verfügbarer Apartments auf der Webseite oder auf Buchungsplattformen sind freibleibend und unverbindlich. Nine Nights kann den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen ablehnen.
2.3 Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Apartment, sofern lediglich eine Apartmentkategorie gebucht wurde. Nine Nights behält sich branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Zeiträume vor.
2.4 Für Buchungen über Drittplattformen (z. B. Airbnb, Booking.com) gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Plattform, insbesondere deren Stornierungsbedingungen. Änderungen und Stornierungen solcher Buchungen sind über die jeweilige Plattform vorzunehmen.
3. Kein Widerrufsrecht
3.1 Bei Verträgen über die Bereitstellung von Unterkunft zu anderen Zwecken als Wohnzwecken besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist bei Buchungen von Apartments mit festen An- und Abreisedaten der Fall.
3.2 Es gelten ausschließlich die bei der Buchung ausgewiesenen Stornierungsbedingungen (Ziffer 6). Abweichend hiervon besteht für den Kauf von Gutscheinen ein Widerrufsrecht nach Ziffer 19.
4. Preise
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von Nine Nights ausgewiesenen Preise. Die Preise sind Bruttogesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie alle gesetzlichen Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet werden (z. B. Kurtaxe oder Beherbergungsabgaben); diese werden gesondert berechnet und ausgewiesen.
4.2 Zusatzleistungen (z. B. Tiefgaragenstellplatz, Zwischenreinigung auf Wunsch, Aufbettung) werden gesondert ausgewiesen und berechnet.
5. Zahlungsbedingungen und Rechnung
5.1 Der Preis für die gebuchte Beherbergungsleistung ist entsprechend der bei der Buchung gewählten Rate im Voraus zu zahlen, spätestens jedoch bei Anreise vor Überlassung des Apartments.
5.2 Akzeptierte Zahlungsmittel sind die im Buchungsprozess ausgewiesenen Zahlungsarten. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
5.3 Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5.4 Nine Nights ist berechtigt, das hinterlegte Zahlungsmittel mit Beträgen für in Anspruch genommene Zusatzleistungen sowie mit berechtigten Forderungen aus diesen AGB (insbesondere Ziffern 8, 9, 12 bis 15) zu belasten. Der Gast erteilt hierzu mit der Buchung seine Zustimmung. Über jede Belastung wird der Gast unter Angabe des Grundes informiert.
5.5 Rechnungen werden dem Gast als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Gast erklärt sich hiermit einverstanden.
5.6 Kommt der Gast mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen (§§ 286, 288 BGB).
6. Stornierung, Umbuchung, Nichtanreise (No-Show)
6.1 Eine garantierte Reservierung liegt vor, sobald die nach der gewählten Rate fällige Zahlung des Gastes bei Nine Nights eingegangen ist. Der Gast kann gemäß den bei der Buchung ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen unter Angabe der Reservierungsnummer kostenfrei stornieren, es sei denn, es wurde eine nicht stornierbare Rate gebucht.
6.2 Ist ein Stornierungsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und stimmt Nine Nights einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Nine Nights den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung oder verspäteter Stornierung. Nine Nights hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Apartments sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Wird das Apartment nicht anderweitig vermietet, kann Nine Nights den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90 Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6.3 Erscheint der Gast am Anreisetag nicht und hat er nicht bis 11:00 Uhr des Folgetages eingecheckt, ist Nine Nights berechtigt, die gesamte Reservierung einschließlich aller Folgenächte zu stornieren und das Apartment anderweitig zu vergeben. Ziffer 6.2 gilt entsprechend.
6.4 Bei Buchungen am Anreisetag hat der Gast die Zahlung unverzüglich, in der Regel innerhalb einer Stunde nach Buchung, zu leisten. Andernfalls ist Nine Nights berechtigt, die Buchung zu stornieren.
7. Kaution
7.1 Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag ist Nine Nights berechtigt, vor Überlassung des Apartments eine Kaution zu erheben: bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten in Höhe von 250,00 EUR, bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
7.2 Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten kann die Kaution durch Vorautorisierung des hinterlegten Zahlungsmittels erhoben werden.
7.3 Leistet der Gast die Kaution trotz Aufforderung nicht, besteht kein Anspruch auf Überlassung des Apartments. Wurde das Apartment gleichwohl überlassen, ist Nine Nights nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur fristlosen Kündigung berechtigt.
7.4 Nine Nights rechnet über die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrages ab.
8. An- und Abreise, Early Check-in, Late Check-out
8.1 Das Apartment steht dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Check-in erfolgt digital und ist rund um die Uhr möglich. Am Abreisetag ist das Apartment bis 11:00 Uhr zu räumen.
8.2 Eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise kann auf Anfrage und nach Verfügbarkeit vorab vereinbart werden. Stimmt Nine Nights zu, können hierfür 10,00 EUR je angefangener Stunde berechnet werden. Ein Anspruch auf Early Check-in oder Late Check-out besteht nicht.
8.3 Räumt der Gast das Apartment ohne Zustimmung verspätet, ist Nine Nights berechtigt, für jede angefangene Stunde pauschal 30,00 EUR als Schadensersatz zu verlangen; ab drei Stunden Verspätung wird der volle Übernachtungspreis für eine weitere Nacht berechnet. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Zugangsmedien
9.1 Überlassene Schlüssel, Schlüsselkarten, Zugangscodes oder Parkausweise sind bei Abreise gemäß den Anweisungen von Nine Nights zurückzugeben oder im Apartment zu hinterlassen. Zugangscodes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.2 Bei Verlust oder Nichtrückgabe eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises wird ein pauschaler Schadensersatz von 40,00 EUR berechnet. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens, einschließlich der Kosten eines aus Sicherheitsgründen erforderlichen Austauschs der Schließanlage, bleibt vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. Nutzung, Belegung, Besucher
10.1 Das Apartment darf nur mit der bei der Buchung angegebenen und für das Apartment maximal zulässigen Personenzahl belegt werden. Die Übernachtung nicht angemeldeter Personen ist untersagt. Bei Überbelegung ist Nine Nights berechtigt, je nicht angemeldeter Person und Nacht den ausgewiesenen Preis für eine Zusatzperson, mindestens jedoch 50,00 EUR, zu berechnen und den Vertrag bei fortgesetztem Verstoß fristlos zu kündigen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.2 Die Nutzung des Apartments zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist untersagt, insbesondere jede gewerbliche oder gesetzwidrige Nutzung. Foto- oder Videoaufnahmen zu kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Nine Nights in Textform.
10.3 Die Weitervermietung, Weiterüberlassung oder Weitervermittlung des gebuchten Apartments an Dritte ist untersagt, insbesondere zu höheren als den von Nine Nights ausgewiesenen Preisen. Die Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen Nine Nights ist ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt. Bei Verstößen ist Nine Nights zur Stornierung der Buchung berechtigt.
11. Hausordnung und Ruhezeiten
11.1 Ergänzend gilt die im Apartment ausliegende bzw. digital bereitgestellte Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen AGB nicht widerspricht.
11.2 Lärm ist im Apartment, in Gemeinschaftsbereichen und auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist einzuhalten.
11.3 In den Apartments können Sensoren zur Messung des Geräuschpegels (Dezibelmessung) verbaut sein. Diese zeichnen keine Stimmen oder Gespräche auf, sondern erfassen ausschließlich die Lautstärke. In Gemeinschaftsbereichen kann Videoüberwachung eingesetzt werden; diese ist entsprechend gekennzeichnet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
12. Rauchverbot und Sicherheitseinrichtungen
12.1 Alle Apartments sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen ist in den Apartments und in Gemeinschaftsbereichen untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabakerhitzer und vergleichbare Geräte.
12.2 Bei Verstößen gegen das Rauchverbot ist Nine Nights berechtigt, als pauschalen Schadensersatz für Sonderreinigung und entgangene Vermietung 250,00 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.3 Das Manipulieren, Abdecken oder Blockieren von Rauchmeldern, Notausgängen, Feuerlöschern, Sicherheits- oder Geräuschsensoren ist untersagt. Bei Verstößen ist Nine Nights berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz von 150,00 EUR zu verlangen; Ziffer 12.2 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
12.4 Löst der Gast vorsätzlich oder fahrlässig die Brandmeldeanlage aus (z. B. durch Verstoß gegen das Rauchverbot), haftet er für die hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten, insbesondere Einsatzkosten von Feuerwehr oder Sicherheitsdienst.
13. Verbot von Partys und Veranstaltungen
13.1 Das Abhalten von Partys und Veranstaltungen in den Apartments und Gemeinschaftsbereichen ist untersagt.
13.2 Bei Verstößen ist Nine Nights berechtigt, als pauschalen Schadensersatz für Sonderreinigung und entgangene Vermietung 500,00 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.3 Bei Verstößen gegen die Ziffern 11.2, 12.1, 12.3 oder 13.1 ist Nine Nights berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen und den Gast sowie dessen Besucher des Hauses zu verweisen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall nur erstattet, soweit Nine Nights durch die vorzeitige Beendigung Aufwendungen erspart oder das Apartment anderweitig vermietet; Ziffer 6.2 gilt entsprechend. Zur Durchsetzung des Hausrechts kann Nine Nights Dritte (z. B. einen Sicherheitsdienst) hinzuziehen; die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Gast, soweit er den Einsatz zu vertreten hat.
14. Haustiere
14.1 Das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung von Nine Nights in Textform gestattet. Assistenzhunde (insbesondere Blinden- und Gehörlosenhunde) dürfen gegen Nachweis jederzeit kostenfrei mitgeführt werden.
14.2 Hält sich ein Tier ohne Zustimmung im Apartment auf, ist Nine Nights berechtigt, als pauschalen Schadensersatz für Sonderreinigung 150,00 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
15. Zustand des Apartments, Schäden, Reinigung
15.1 Der Gast verpflichtet sich, das Apartment, dessen Einrichtung sowie Gemeinschaftsräume und Anlagen pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Beheizung zu sorgen und grobe Verschmutzungen zu vermeiden.
15.2 Der Gast hat das Apartment bei Bezug auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Während des Aufenthalts entstehende Schäden sind Nine Nights unverzüglich anzuzeigen.
15.3 Der Gast haftet für alle Schäden am Apartment, an der Einrichtung und an gemeinschaftlich genutzten Räumen und Anlagen, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher durch vertragswidrige Nutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf normaler Abnutzung beruhen. Gleiches gilt für unberechtigt aus dem Apartment entferntes Inventar.
15.4 Bei Verschmutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, ist Nine Nights berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens 50,00 EUR (je nach Zustand des Apartments) zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
15.5 Bei Aufenthalten von mehr als sieben Nächten ist Nine Nights berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast gewährt den von Nine Nights beauftragten Personen hierzu sowie zur Behebung von Mängeln nach vorheriger Ankündigung Zugang zum Apartment; bei Gefahr im Verzug ist ein Zutritt auch ohne Ankündigung zulässig.
16. Internetnutzung
16.1 Nine Nights stellt dem Gast im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa durch höhere Gewalt oder Wartungsarbeiten, können nicht ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
16.2 Eine missbräuchliche Nutzung ist untersagt, insbesondere der Download oder die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Filesharing-Plattformen, illegales Streaming sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafbarer Inhalte. Der Gast stellt Nine Nights von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch den Gast oder durch Dritte mit Wissen des Gastes beruhen.
16.3 Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Nine Nights behält sich vor, den Internetzugang bei Rechtsverstößen zu sperren.
17. Identität, Meldepflicht, Missbrauchsprävention
17.1 Zur Sicherstellung der Kommunikation erhebt Nine Nights E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Gastes. Der Gast ist verpflichtet, die gesetzlichen Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz zu erfüllen, insbesondere den bereitgestellten (digitalen) Meldeschein auszufüllen. Bei ausländischen Gästen ist Nine Nights gemäß § 29 Absatz 3 BMG zur Prüfung eines gültigen Identitätsdokuments berechtigt und verpflichtet.
17.2 Kann die Identität des Gastes aufgrund fehlender oder falscher Angaben oder Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden, ist Nine Nights berechtigt, die Buchung zu stornieren.
17.3 Zur Vermeidung betrügerischer Buchungen kann Nine Nights Softwarelösungen einsetzen, die anhand der Buchungsdaten eine Risikobewertung vornehmen. Nine Nights behält sich vor, entsprechend auffällige Buchungen zu stornieren. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
18. Haftung von Nine Nights
18.1 Nine Nights haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Nine Nights beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nine Nights nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Einer Pflichtverletzung von Nine Nights steht die seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gleich. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
18.2 Für eingebrachte Sachen haftet Nine Nights nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung anzeigt (§ 703 BGB). Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR sowie sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung in Textform in die Haftung einbezogen.
18.3 Treten Störungen oder Mängel auf, wird Nine Nights bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes für Abhilfe sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare zur Behebung der Störung und zur Geringhaltung eines möglichen Schadens beizutragen.
18.4 Ansprüche gegen Nine Nights verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Kardinalpflichten.
18.5 Für Fundsachen übernimmt Nine Nights keine Haftung, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und auf Anfrage gegen Erstattung der Versandkosten sowie einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR zurückgesendet.
19. Gutscheine
19.1 Bei Nine Nights erworbene Gutscheine können nur für Leistungen von Nine Nights eingelöst werden. Ein Restguthaben bleibt bestehen und kann für weitere Buchungen genutzt werden. Eine Auszahlung in Bargeld ist ausgeschlossen. Der Besteller ist für die korrekte Angabe der Empfängerdaten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich.
19.2 Widerrufsrecht beim Gutscheinkauf: Verbraucher können ihre auf den Kauf eines Gutscheins gerichtete Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an info@ninenights.de, Stichwort: Gutschein. Im Falle des Widerrufs werden erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Gutschein vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig eingelöst wurde.
20. Stellplätze
20.1 An ausgewählten Standorten kann der Gast gegen gesondertes Entgelt einen Stellplatz buchen. Durch die Bereitstellung eines Stellplatzes, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande; eine Überwachungspflicht von Nine Nights besteht nicht.
20.2 Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Fahrzeuge, Fahrräder oder deren Inhalt haftet Nine Nights nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schäden sind unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Stellplatzanlage, anzuzeigen. Für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige Dritte verursacht wurden, haftet Nine Nights nicht.
20.3 Auf der Stellplatzanlage gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
21. Kündigung aus wichtigem Grund
21.1 Nine Nights ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) höhere Gewalt oder andere von Nine Nights nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, (b) die Buchung schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Identität, Zahlungsfähigkeit oder zum Aufenthaltszweck) erfolgt ist, (c) Nine Nights begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Nine Nights gefährden kann, ohne dass dies dem Verantwortungsbereich von Nine Nights zuzurechnen ist, (d) der Zweck oder Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist, oder (e) ein Verstoß gegen Ziffer 10 vorliegt.
21.2 Nine Nights hat den Gast über die Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich zu informieren. Bei berechtigter Kündigung besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Für die Vergütung gilt Ziffer 6.2 entsprechend.
21.3 Erfolgte eine Kündigung wegen eines vom Gast zu vertretenden Umstands, ist Nine Nights berechtigt, auch künftige, bereits bestätigte Buchungen desselben Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
22. Datenschutz
22.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar auf der Webseite von Nine Nights.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
23.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des jeweiligen Apartments.
23.3 Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Braunschweig. Gleiches gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 Absatz 2 ZPO).
23.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Ist der Gast Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
23.6 Nine Nights ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).